Aktuelles 14.05.2010
Handbücher und Hotline

Die Handbücher stehen zum Download bereit

Handbücher

Unsere Hotline ist besetzt von
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Ihr QGV-Team

Aktuelles 11.05.2010
Umstellung auf GDV 2.0

Die Umstellung auf die neue Datenbank Version GDV 2.0 erfolgt in der Zeit zwischen Freitag, 14.05.2010, 13.00 Uhr bis Sonntag, 16.05.2010, 24.00 Uhr.

Aus EDV-technischen Gründen wird die Arbeit im GDV während dieser Umstellungszeit nicht möglich sein.

Aktuelles 16.02.2010

Tagungsband Wintertagung Hatzendorf

steht zum Download unter http://www.oekosozial.at/?id=13523 bereit
Aktuelles 18.06.2009

Druckereinstellung für Etikettenpapier

Bitte Druckereinstellungen laut Bild für Untersuchungsaufträge verwenden.

Druckereinstellung


Aktuelles 27.01.2009
Epidemieversicherung für Geflügelbetriebe

Die QGV hat für Ihre Mitglieder mit der AXA Winterthur eine Epidemieversicherung erarbeitet und verhandelt.

1. Notwendigkeit

Die EU-Verordnung 2160/2003 und die Änderung der Geflügelhygiene-Verordnung 2007 vom 06.10.2008 haben zur Folge, dass nach Auftreten eines salmonellen-positiven Untersuchungsergebnisses (Salm. Enteritidis oder Salm. Typhimurium) einer Legehennenherde ein Vermarktungsverbot verhängt wird. Das Inverkehrbringen von Eiern aus mit Salmonellen (Enteritidis oder Typhimurium) infizierten Legehennenherden als Güteklasse-A-Ware ist damit seit 01.01.2009 unmöglich . Aber nicht nur Salmonellen, sondern auch andere Krankheiten können enorme finanzielle Auswirkungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb haben.

2. Versicherungsnehmer und Prämie für QGV-Mitglieder:

Versicherer: AXA - Winterthur

Versicherungsnehmer: (VN) Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV)

+Gruppengröße QGV: mind. 1 Mio Legehennen

+Gesamtversicherungssumme: € 5.000.000 / Jahr

+Max. einzelbetriebliche Entschädigung: € 450.000 / Jahr

Prämie je Tierplatz und Jahr: Grundlage sind alle in einem Betrieb gemeldeten Legehennenplätze

++0,169 € bei „Rein Raus System“ Betriebe mit nur einer Altersgruppe von Legehennen in einem Stall
++0,282 € bei mehreren Altersgruppen innerhalb des gleichen Stalles

Selbstbehalt: 10 % je Schadensfall

3. Welche Krankheiten sind versichert ?

+Salmonellose (Salmonella enterica, Serotypen enteritidis und typhimurium)
+Histomoniasis (Histomonas meleagridis bei Puten)
+Geflügelinfluenza (Influenza-A-Viren Subtypen H5 und H7)
+Pseudepest - NCD*) (alle aviären Paramyxoviren mit antigenen Eigenschaften PMV-1-Serotyp)
+Infekt. Laryngotracheitis -ILT (Gallid-Herpes-Virus-1)
+Klinisch manifestierte Krankheiten, Virale Erkrankungen: veterinärmedizinisch nicht bekämpfbar (nicht Viroide oder Prionen) = keine kurative oder präventive Maßnahmen möglich, Bekämpfung durch angeordnete Ausmerzung (zuständige Behörde)
+Rotlauf (erysipelotrix rhusiopathiae serotypen A bis D)
+Pasteurellose/Cholera *) (Pasteurella multocida)
+Pullorumseuche (Salmonella pullorum gallinarum)

Erregernachweis gemäß österreichischer Gesetzgebung und Geflügelhygieneverordnung!
*) ergänzende Leistung zur staatlichen Entschädigung lt. Tierseuchengesetz, da von der staatlichen Seite nur der Tierwert oder ein Teil des Tierwertes entschädigt wird!

4. Was leistet die Versicherung im Schadensfall?

+Wert verendeter oder gekeulter Tiere (lt. aktueller Wertetabelle)
+Warenwert von Konsum- und Bruteiern solange nicht verkehrsfähig für längstens eine Produktionsdauer von 10 Tagen
+Vergütung von Betriebsunterbrechung durch Ausfall infolge verendeter/gekeulter Lege- und Mastprodukte (max. 30 Tage – 0,12 €/Tier und Tag
+Futtervorräte (wenn Vernichtung amtlich verfügt) max. Futtervorrat v. 4 €/Tier
+Folgekosten (Desinfektion, De- und Remontage der Einrichtung u.dgl.) max. 12.000 € gesamt

5. Welche Maßnahmen sind in der Versicherung enthalten?

+Vernichtung (Keulung, Verendung, Schlachtung) versicherter Tiere sowie von Brut- und Konsumeiern
+Verwertungssperre der Produktion von Konsumeiern vorübergehend, gesetzlich begründet, wenn Tiere zur Unterdrückung von Sekundärinfekten nicht bekämpfbarer Viruskrankheiten chemotherapiert werden (Rückstandproblematik)
+Folgen von angeordneten Sanierungsmaßnahmen bei neu dem TSG unterstellten versicherten Krankheiten (automatischer Einschluss, falls eine Krankheit neu ins TSG aufgenommen wird)

6. Welche Verpflichtungen hat der versicherte Betrieb?

+Verpflichtung zur Sorgfalt
+Beseitigung gefährlicher Zustände (z.B. mangelhafte Desinfektionsmöglichkeiten,...)
+Einhaltung gesetzlicher Vorschriften z.B.: Tierseuchen- und Tierschutzgesetze, Gesetze für Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, Gesetze zur Entsorgung tierischer Abfälle sowie Lebensmittelgesetzgebung
+Jährliche Betriebskontrolle durch den Geflügel-Gesundheitsdienst (Mitgliedschaft bei der QGV ist Voraussetzung)
+Sofortige Umsetzung der vom Gesundheitsdienst angeordneten oder empfohlenen Maßnahmen
+Empfehlung für Betreuungspersonal: 2 Stuhluntersuchungen/Jahr

7. Welche Schäden und Sachen sind nicht versichert?

+Kosten aus Normalverlusten
+In der Regel bekämpfbare Infekte
+Infekt. Busitis (Gumboro)
+Infekt. Bronchitis (IB, inkl. Variantenstämme)
+Marek’sche Krankheit (alle Stämme)
+Aviäre Encephalomyelitis (AE)
+Mycoplasmosen (z.B. M.galliseptum, M. Synoviae, M. meleagridis)

Antrag: Legehennenhalter, die ihre Legehennenbestände versichern lassen wollen, können den Versicherungsschutz über eine QGV-Polizze erreichen.

Ergänzende Information: Infoschreiben

Anmeldeformular Legehennen 2009: EPI-Anmeldeformular

Ergänzender Hinweis: Betriebe, die sich versichern lassen wollen, aber noch nicht Mitglied beim Geflügelgesundheitsdienst QGV sind, benötigen zuerst eine gültige Mitgliedschaft.

Aktuelles 08.10.2008
Änderung der Geflügelhygieneverordnung 2007

Die Änderung der Geflügelhygieneverordnung 2007 wurde im Bundesgesetzblstt Jahrgang 2008, Teil II, 355. Verordnung am 6. Oktober 2008 ausgegeben.

Änderung Geflügelhygieneverordnung 2007
Aktuelles 01.08.2008
Neue Tierarzneimittelliste ab 1. August 2008

Die Bestimmungen der neuen Tierarzneimittelliste wurden in den Amtlichen Veterinärnachrichten AVN- Nr. 6/2008 vom 17. Juli 2008 kundgemacht
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem angeführten Link.

Neue Tierarzneimittelliste gültig ab 1. August 2008