| SITEMAP: Startseite | ![]() |
| Aktuelles 14.05.2010 | Handbücher und Hotline Die Handbücher stehen zum Download bereit Handbücher Unsere Hotline ist besetzt von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Ihr QGV-Team |
| Aktuelles 11.05.2010 | Umstellung auf GDV 2.0 Die Umstellung auf die neue Datenbank Version GDV 2.0 erfolgt in der Zeit zwischen Freitag, 14.05.2010, 13.00 Uhr bis Sonntag, 16.05.2010, 24.00 Uhr. Aus EDV-technischen Gründen wird die Arbeit im GDV während dieser Umstellungszeit nicht möglich sein. |
| Aktuelles 16.02.2010 | Tagungsband Wintertagung Hatzendorf steht zum Download unter http://www.oekosozial.at/?id=13523 bereit |
| Aktuelles 18.06.2009 | Druckereinstellung für Etikettenpapier Bitte Druckereinstellungen laut Bild für Untersuchungsaufträge verwenden. Druckereinstellung |
| Aktuelles 27.01.2009 | Epidemieversicherung für Geflügelbetriebe Die QGV hat für Ihre Mitglieder mit der AXA Winterthur eine Epidemieversicherung erarbeitet und verhandelt. 1. Notwendigkeit Die EU-Verordnung 2160/2003 und die Änderung der Geflügelhygiene-Verordnung 2007 vom 06.10.2008 haben zur Folge, dass nach Auftreten eines salmonellen-positiven Untersuchungsergebnisses (Salm. Enteritidis oder Salm. Typhimurium) einer Legehennenherde ein Vermarktungsverbot verhängt wird. Das Inverkehrbringen von Eiern aus mit Salmonellen (Enteritidis oder Typhimurium) infizierten Legehennenherden als Güteklasse-A-Ware ist damit seit 01.01.2009 unmöglich . Aber nicht nur Salmonellen, sondern auch andere Krankheiten können enorme finanzielle Auswirkungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb haben. 2. Versicherungsnehmer und Prämie für QGV-Mitglieder: Versicherer: AXA - Winterthur Versicherungsnehmer: (VN) Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) +Gruppengröße QGV: mind. 1 Mio Legehennen +Gesamtversicherungssumme: € 5.000.000 / Jahr +Max. einzelbetriebliche Entschädigung: € 450.000 / Jahr Prämie je Tierplatz und Jahr: Grundlage sind alle in einem Betrieb gemeldeten Legehennenplätze ++0,169 € bei „Rein Raus System“ Betriebe mit nur einer Altersgruppe von Legehennen in einem Stall ++0,282 € bei mehreren Altersgruppen innerhalb des gleichen Stalles Selbstbehalt: 10 % je Schadensfall 3. Welche Krankheiten sind versichert ? +Salmonellose (Salmonella enterica, Serotypen enteritidis und typhimurium) +Histomoniasis (Histomonas meleagridis bei Puten) +Geflügelinfluenza (Influenza-A-Viren Subtypen H5 und H7) +Pseudepest - NCD*) (alle aviären Paramyxoviren mit antigenen Eigenschaften PMV-1-Serotyp) +Infekt. Laryngotracheitis -ILT (Gallid-Herpes-Virus-1) +Klinisch manifestierte Krankheiten, Virale Erkrankungen: veterinärmedizinisch nicht bekämpfbar (nicht Viroide oder Prionen) = keine kurative oder präventive Maßnahmen möglich, Bekämpfung durch angeordnete Ausmerzung (zuständige Behörde) +Rotlauf (erysipelotrix rhusiopathiae serotypen A bis D) +Pasteurellose/Cholera *) (Pasteurella multocida) +Pullorumseuche (Salmonella pullorum gallinarum) Erregernachweis gemäß österreichischer Gesetzgebung und Geflügelhygieneverordnung! *) ergänzende Leistung zur staatlichen Entschädigung lt. Tierseuchengesetz, da von der staatlichen Seite nur der Tierwert oder ein Teil des Tierwertes entschädigt wird! 4. Was leistet die Versicherung im Schadensfall? +Wert verendeter oder gekeulter Tiere (lt. aktueller Wertetabelle) +Warenwert von Konsum- und Bruteiern solange nicht verkehrsfähig für längstens eine Produktionsdauer von 10 Tagen +Vergütung von Betriebsunterbrechung durch Ausfall infolge verendeter/gekeulter Lege- und Mastprodukte (max. 30 Tage – 0,12 €/Tier und Tag +Futtervorräte (wenn Vernichtung amtlich verfügt) max. Futtervorrat v. 4 €/Tier +Folgekosten (Desinfektion, De- und Remontage der Einrichtung u.dgl.) max. 12.000 € gesamt 5. Welche Maßnahmen sind in der Versicherung enthalten? +Vernichtung (Keulung, Verendung, Schlachtung) versicherter Tiere sowie von Brut- und Konsumeiern +Verwertungssperre der Produktion von Konsumeiern vorübergehend, gesetzlich begründet, wenn Tiere zur Unterdrückung von Sekundärinfekten nicht bekämpfbarer Viruskrankheiten chemotherapiert werden (Rückstandproblematik) +Folgen von angeordneten Sanierungsmaßnahmen bei neu dem TSG unterstellten versicherten Krankheiten (automatischer Einschluss, falls eine Krankheit neu ins TSG aufgenommen wird) 6. Welche Verpflichtungen hat der versicherte Betrieb? +Verpflichtung zur Sorgfalt +Beseitigung gefährlicher Zustände (z.B. mangelhafte Desinfektionsmöglichkeiten,...) +Einhaltung gesetzlicher Vorschriften z.B.: Tierseuchen- und Tierschutzgesetze, Gesetze für Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, Gesetze zur Entsorgung tierischer Abfälle sowie Lebensmittelgesetzgebung +Jährliche Betriebskontrolle durch den Geflügel-Gesundheitsdienst (Mitgliedschaft bei der QGV ist Voraussetzung) +Sofortige Umsetzung der vom Gesundheitsdienst angeordneten oder empfohlenen Maßnahmen +Empfehlung für Betreuungspersonal: 2 Stuhluntersuchungen/Jahr 7. Welche Schäden und Sachen sind nicht versichert? +Kosten aus Normalverlusten +In der Regel bekämpfbare Infekte +Infekt. Busitis (Gumboro) +Infekt. Bronchitis (IB, inkl. Variantenstämme) +Marek’sche Krankheit (alle Stämme) +Aviäre Encephalomyelitis (AE) +Mycoplasmosen (z.B. M.galliseptum, M. Synoviae, M. meleagridis) Antrag: Legehennenhalter, die ihre Legehennenbestände versichern lassen wollen, können den Versicherungsschutz über eine QGV-Polizze erreichen. Ergänzende Information: Infoschreiben Anmeldeformular Legehennen 2009: EPI-Anmeldeformular Ergänzender Hinweis: Betriebe, die sich versichern lassen wollen, aber noch nicht Mitglied beim Geflügelgesundheitsdienst QGV sind, benötigen zuerst eine gültige Mitgliedschaft. Aktuelles 08.10.2008 | | Änderung der Geflügelhygieneverordnung 2007 Die Änderung der Geflügelhygieneverordnung 2007 wurde im Bundesgesetzblstt Jahrgang 2008, Teil II, 355. Verordnung am 6. Oktober 2008 ausgegeben. Änderung Geflügelhygieneverordnung 2007 Aktuelles 01.08.2008 | Neue Tierarzneimittelliste ab 1. August 2008 | Die Bestimmungen der neuen Tierarzneimittelliste wurden in den Amtlichen Veterinärnachrichten AVN- Nr. 6/2008 vom 17. Juli 2008 kundgemacht Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem angeführten Link. Neue Tierarzneimittelliste gültig ab 1. August 2008 |
| letzte Aktualisierung: | ![]() |