Aktuelles 31.01.2012
Wartungsarbeiten

Am 17.02.2012 wird ab 13:00 Uhr wegen dringender Wartungsarbeiten für 6 Stunden das System nicht verfügbar sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Ihr QGV-Team

Aktuelles 16.01.2012
Information der Geflügelwirtschaft

Information der Geflügelwirtschaft

FAQ ESBL

FAQ MRSA

Geflügelfleisch Hygiene

Maßnahmen

Aktuelles 01.09.2011
Generalversammlung der QGV

Das Protokoll der Generalversammlung der österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung sowie der Bericht des Obmannes können ab sofort unter Downloads/QGV-GV 2011 nachgelesen werden.


Aktuelles 24.10.2011
außerordentliche Generalversammlung der QGV am 22.11.2011

Wir möchten Sie zur außerordentlichen Generalversammlung der österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung sowie zur Fachveranstaltung "Salmonellen und Campylobacter bei Mastgeflügel" am Dienstag, den 22.11.2011 im Kulttursaal der Gemeinde Hatzendorf einladen.

Einladung ao GV

Fachveranstaltung

QGV-Fachveranstaltung 22.11.2011, Hatzendorf

Aktuelles 01.09.2011
Generalversammlung der QGV

Das Protokoll der Generalversammlung der österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung sowie der Bericht des Obmannes können ab sofort unter Downloads/QGV-GV 2011 nachgelesen werden.

Aktuelles 27.01.2009
Epidemieversicherung für Geflügelbetriebe

Die QGV hat für Ihre Mitglieder mit der AXA Winterthur eine Epidemieversicherung erarbeitet und verhandelt.

1. Notwendigkeit

Die EU-Verordnung 2160/2003 und die Änderung der Geflügelhygiene-Verordnung 2007 vom 06.10.2008 haben zur Folge, dass nach Auftreten eines salmonellen-positiven Untersuchungsergebnisses (Salm. Enteritidis oder Salm. Typhimurium) einer Legehennenherde ein Vermarktungsverbot verhängt wird. Das Inverkehrbringen von Eiern aus mit Salmonellen (Enteritidis oder Typhimurium) infizierten Legehennenherden als Güteklasse-A-Ware ist damit seit 01.01.2009 unmöglich . Aber nicht nur Salmonellen, sondern auch andere Krankheiten können enorme finanzielle Auswirkungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb haben.

2. Versicherungsnehmer und Prämie für QGV-Mitglieder:

Versicherer: AXA - Winterthur

Versicherungsnehmer: (VN) Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV)

+Gruppengröße QGV: mind. 1 Mio Legehennen

+Gesamtversicherungssumme: € 5.000.000 / Jahr

+Max. einzelbetriebliche Entschädigung: € 450.000 / Jahr

Prämie je Tierplatz und Jahr: Grundlage sind alle in einem Betrieb gemeldeten Legehennenplätze

++0,169 € bei „Rein Raus System“ Betriebe mit nur einer Altersgruppe von Legehennen in einem Stall
++0,282 € bei mehreren Altersgruppen innerhalb des gleichen Stalles

Selbstbehalt: 10 % je Schadensfall

3. Welche Krankheiten sind versichert ?

+Salmonellose (Salmonella enterica, Serotypen enteritidis und typhimurium)
+Histomoniasis (Histomonas meleagridis bei Puten)
+Geflügelinfluenza (Influenza-A-Viren Subtypen H5 und H7)
+Pseudepest - NCD*) (alle aviären Paramyxoviren mit antigenen Eigenschaften PMV-1-Serotyp)
+Infekt. Laryngotracheitis -ILT (Gallid-Herpes-Virus-1)
+Klinisch manifestierte Krankheiten, Virale Erkrankungen: veterinärmedizinisch nicht bekämpfbar (nicht Viroide oder Prionen) = keine kurative oder präventive Maßnahmen möglich, Bekämpfung durch angeordnete Ausmerzung (zuständige Behörde)
+Rotlauf (erysipelotrix rhusiopathiae serotypen A bis D)
+Pasteurellose/Cholera *) (Pasteurella multocida)
+Pullorumseuche (Salmonella pullorum gallinarum)

Erregernachweis gemäß österreichischer Gesetzgebung und Geflügelhygieneverordnung!
*) ergänzende Leistung zur staatlichen Entschädigung lt. Tierseuchengesetz, da von der staatlichen Seite nur der Tierwert oder ein Teil des Tierwertes entschädigt wird!

4. Was leistet die Versicherung im Schadensfall?

+Wert verendeter oder gekeulter Tiere (lt. aktueller Wertetabelle)
+Warenwert von Konsum- und Bruteiern solange nicht verkehrsfähig für längstens eine Produktionsdauer von 10 Tagen
+Vergütung von Betriebsunterbrechung durch Ausfall infolge verendeter/gekeulter Lege- und Mastprodukte (max. 30 Tage – 0,12 €/Tier und Tag
+Futtervorräte (wenn Vernichtung amtlich verfügt) max. Futtervorrat v. 4 €/Tier
+Folgekosten (Desinfektion, De- und Remontage der Einrichtung u.dgl.) max. 12.000 € gesamt

5. Welche Maßnahmen sind in der Versicherung enthalten?

+Vernichtung (Keulung, Verendung, Schlachtung) versicherter Tiere sowie von Brut- und Konsumeiern
+Verwertungssperre der Produktion von Konsumeiern vorübergehend, gesetzlich begründet, wenn Tiere zur Unterdrückung von Sekundärinfekten nicht bekämpfbarer Viruskrankheiten chemotherapiert werden (Rückstandproblematik)
+Folgen von angeordneten Sanierungsmaßnahmen bei neu dem TSG unterstellten versicherten Krankheiten (automatischer Einschluss, falls eine Krankheit neu ins TSG aufgenommen wird)

6. Welche Verpflichtungen hat der versicherte Betrieb?

+Verpflichtung zur Sorgfalt
+Beseitigung gefährlicher Zustände (z.B. mangelhafte Desinfektionsmöglichkeiten,...)
+Einhaltung gesetzlicher Vorschriften z.B.: Tierseuchen- und Tierschutzgesetze, Gesetze für Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, Gesetze zur Entsorgung tierischer Abfälle sowie Lebensmittelgesetzgebung
+Jährliche Betriebskontrolle durch den Geflügel-Gesundheitsdienst (Mitgliedschaft bei der QGV ist Voraussetzung)
+Sofortige Umsetzung der vom Gesundheitsdienst angeordneten oder empfohlenen Maßnahmen
+Empfehlung für Betreuungspersonal: 2 Stuhluntersuchungen/Jahr

7. Welche Schäden und Sachen sind nicht versichert?

+Kosten aus Normalverlusten
+In der Regel bekämpfbare Infekte
+Infekt. Busitis (Gumboro)
+Infekt. Bronchitis (IB, inkl. Variantenstämme)
+Marek’sche Krankheit (alle Stämme)
+Aviäre Encephalomyelitis (AE)
+Mycoplasmosen (z.B. M.galliseptum, M. Synoviae, M. meleagridis)

Antrag: Legehennenhalter, die ihre Legehennenbestände versichern lassen wollen, können den Versicherungsschutz über eine QGV-Polizze erreichen.

Ergänzende Information: Infoschreiben

Anmeldeformular Legehennen 2012: EPI-Anmeldeformular

Ergänzender Hinweis: Betriebe, die sich versichern lassen wollen, aber noch nicht Mitglied beim Geflügelgesundheitsdienst QGV sind, benötigen zuerst eine gültige Mitgliedschaft.