Wesentliche rechtliche Grundlagen für einen Beitritt bilden die geltenden Statuten der QGV sowie die Tiergesundheitsdienst-Verordnung.

Für eine ordentliche Mitgliedschaft beim Geflügelgesundheitsdienst (= QGV) ist die Vorlage folgender Formalitäten erforderlich:

a) Beitrittserklärung Tierhalter
a) Beitrittserklärung Tierarzt
b) Betreuungsvertrag zwischen Geflügelbetrieb und Betreuungstierarzt
c) Mitgliedsstammdatenblatt

Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe!



Ein Beitritt zum Geflügelgesundheitsdienst QGV wird erst dann gültig, wenn alle drei genannten Formalitäten ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet im Original in der QGV vorliegen.

Geflügelhalter, die zur QGV beitreten möchten, müssen berücksichtigen, dass für einen gültigen Betreuungsvertrag auch der Tierarzt Mitglied der QGV werden bzw. sein muss. Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Betreuungstierarzt ein diesbezügliches Gespräch zu führen.


Austrittserklärung
Kündigungen der Mitgliedschaft (Austritt) sind der QGV unbedingt schriftlich (formlos) mitzuteilen.



Um eine sorgfältige und fehlerfreie Verwaltung mit geringem Aufwand sicherstellen zu können, bitten wir alle Mitglieder der QGV allfällige Änderungen hinsichtlich
der Besitzverhältnisse (Übergaben, Pensionierungen etc.),
der Namen (z.B. Verehelichung),
der Anschrift,
der Telefon- oder Fax-Nummern oder E-Mail-Adressen
möglichst aktuell als Stammdaten - Änderung zu melden.



Mitgliedergruppe Abgrenzung Mitgliedsbeitrag
EURO/Jahr
Elterntierbetriebe keine Differenzierung 25
Brütereien bis zu 400.000 Einlage/Jahr 200
> 400.000 Einlage/Jahr 300
Junghennenaufzuchtbetriebe keine Differenzierung 25
Hühnermäster keine Differenzierung 25
Putenmäster keine Differenzierung 25
Legehennenhalter keine Differenzierung 25
Futtermittelfirmen keine Differenzierung 950
Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe keine Differenzierung 950
Tierärzte bis zu 10 Betreuungsverträgen 30
> 10 Betreuungsverträge 80
Erzeugergemeinschaften keine Differenzierung 300
Packstellen ohne eigener Produktion keine Differenzierung 300

Bei Betrieben mit mehreren Sparten kommt der Beitrag jener Sparte zur Vorschreibung, die den höchsten Beitrag ausweist.

Bei Unternehmen, die die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ihrer Vertragsbetriebe übernehmen, gilt die Summe der Normalbeträge für den Einzelbetrieb.