| SITEMAP: Beitritt | ![]() |
| Die Mitgliedschaft bei der QGV ist freiwillig! |
| Wesentliche rechtliche Grundlagen für einen Beitritt bilden die geltenden Statuten der QGV sowie die Tiergesundheitsdienst-Verordnung.
Für eine ordentliche Mitgliedschaft beim Geflügelgesundheitsdienst (= QGV) ist die Vorlage folgender Formalitäten erforderlich:
Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe!
Ein Beitritt zum Geflügelgesundheitsdienst QGV wird erst dann gültig, wenn alle drei genannten Formalitäten ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet im Original in der QGV vorliegen. Geflügelhalter, die zur QGV beitreten möchten, müssen berücksichtigen, dass für einen gültigen Betreuungsvertrag auch der Tierarzt Mitglied der QGV werden bzw. sein muss. Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Betreuungstierarzt ein diesbezügliches Gespräch zu führen. |
| Austritt bzw. Kündigung der Mitgliedschaft: |
| Kündigungen der Mitgliedschaft (Austritt) sind der QGV unbedingt schriftlich (formlos) mitzuteilen.
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| Mitteilung von Änderungen: |
Um eine sorgfältige und fehlerfreie Verwaltung mit geringem Aufwand sicherstellen zu können, bitten wir alle Mitglieder der QGV allfällige Änderungen hinsichtlich
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| Was kostet die Mitgliedschaft? |
Bei Betrieben mit mehreren Sparten kommt der Beitrag jener Sparte zur Vorschreibung, die den höchsten Beitrag ausweist. Bei Unternehmen, die die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ihrer Vertragsbetriebe übernehmen, gilt die Summe der Normalbeträge für den Einzelbetrieb. |
| letzte Aktualisierung: | ![]() |