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| Weiterbildung gem. TGD-VO | |
| 1) Weiterbildung für Geflügelbetriebe | |
| Der TGD-Tierhalter oder ein von diesem entsandter, im gegenständlichen TGD-Betrieb lebender Familienangehöriger oder in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD-Tierhalter stehender Betriebsangehöriger muss - ab dem Kalenderjahr das auf den Beitritt folgt - alle vier Jahre mindestens vier Stunden an GGD Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Empfohlene Weiterbildungsinhalte: Tiergesundheit, Tierzucht, Änderung von rechtlichen Aspekten, Futtermittelhygiene, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz, Tierschutz, Tierverkehr, Einsatz von Fütterungsarzneimitteln. | |
| Beachten Sie hierzu die jeweiligen Mitteilungen des Geflügelgesundheitsdienstes QGV auf der Seite Termine. Je nach Tagungsinhalt werden bei verschiedenen Informationsveranstaltungen einzelne Stunden als TGD-Weiterbildung anerkannt und für die Teilnahme als Nachweis ein Weiterbildungs-Zertifikat ausgestellt. |
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| 2) Weiterbildung für GGD-Betreuungstierärzte | |
| Der GGD-Betreuungstierarzt hat innerhalb von 4 Jahren an Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 30 Stunden teilzunehmen. |
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| Beachten Sie hierzu die jeweiligen Mitteilungen des Geflügelgesundheitsdienstes QGV auf der Seite Termine bzw. auch auf ooe@tieraerztekammer.at .
Je nach Tagungsinhalt werden bei verschiedenen Informationsveranstaltungen einzelne Stunden als TGD-Weiterbildung anerkannt und für die Teilnahme als Nachweis ein Weiterbildungs-Zertifikat ausgestellt. |
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