1)    Weiterbildung für Geflügelbetriebe
Der TGD-Tierhalter oder ein von diesem entsandter, im gegenständlichen TGD-Betrieb lebender Familienangehöriger oder in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD-Tierhalter stehender Betriebsangehöriger muss - ab dem Kalenderjahr das auf den Beitritt folgt - alle vier Jahre mindestens vier Stunden an GGD Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Empfohlene Weiterbildungsinhalte: Tiergesundheit, Tierzucht, Änderung von rechtlichen Aspekten, Futtermittelhygiene, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz, Tierschutz, Tierverkehr, Einsatz von Fütterungsarzneimitteln.

  Beachten Sie hierzu die jeweiligen Mitteilungen des Geflügelgesundheitsdienstes QGV auf der Seite Termine.

Je nach Tagungsinhalt werden bei verschiedenen Informationsveranstaltungen einzelne Stunden als TGD-Weiterbildung anerkannt und für die Teilnahme als Nachweis ein Weiterbildungs-Zertifikat ausgestellt.
 
2)    Weiterbildung für GGD-Betreuungstierärzte
  Der GGD-Betreuungstierarzt hat innerhalb von 4 Jahren an Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 30 Stunden teilzunehmen.

  Beachten Sie hierzu die jeweiligen Mitteilungen des Geflügelgesundheitsdienstes QGV auf der Seite Termine bzw. auch auf ooe@tieraerztekammer.at .

Je nach Tagungsinhalt werden bei verschiedenen Informationsveranstaltungen einzelne Stunden als TGD-Weiterbildung anerkannt und für die Teilnahme als Nachweis ein Weiterbildungs-Zertifikat ausgestellt.