Als Geflügelgesundheitsdienst

anerkannt

gem. § 7 Abs. 2 Tierarzneimittelkontrollgesetz,

BGBl. II 23/2002










Mitgliederstand: 1760 27. Jänner 2010

Mit der bescheidmäßigen Anerkennung der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) seitens der Landeshauptmänner für Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg als Geflügelgesundheitsdienst im Sinne der geltenden Tiergesundheitsdienst-Verordnung steht einem bundesweit einheitlich hohem Gesundheitsniveau der Geflügelherden und einer bestmöglichen Sicherheit der Eier und Geflügelprodukte im Interesse der Konsumenten nichts mehr im Wege.