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Als Geflügelgesundheitsdienst anerkannt gem. § 7 Abs. 2 Tierarzneimittelkontrollgesetz, BGBl. II 23/2002 |
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Mitgliederstand: 1760 27. Jänner 2010 |
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Mit der bescheidmäßigen Anerkennung der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) seitens der Landeshauptmänner für Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg als Geflügelgesundheitsdienst im Sinne der geltenden Tiergesundheitsdienst-Verordnung steht einem bundesweit einheitlich hohem Gesundheitsniveau der Geflügelherden und einer bestmöglichen Sicherheit der Eier und Geflügelprodukte im Interesse der Konsumenten nichts mehr im Wege. |