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| Beirat ÖTGD |
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Geschäftsordnung ÖTGD Version 01 |
| Gemäß § 7 Abs. 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes wurde zur Beratung des Gesundheitsministers ein Beirat „Tiergesundheitsdienst Österreich“ eingesetzt.
Den Vorsitz im Beirat führt derzeit Mag. Ulrich Herzog, zuständig für Veterinärrechtsfragen im Kabinett von Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat. Im Beirat sind weiters vertreten: 4 Vertreter der Österr. Tierärztekammer 4 Vertreter der Präsidentenkonferenz 1 Vertreter der Bundesarbeitskammer 1 Vertreter der Wirtschaftskammer je 1 Vertreter der Tiergesundheitsdienste 1 Vertreter des Landwirtschaftsministeriums 1 Vertreter des Gesundheitsministeriums |
| Seitens des anerkannten Geflügelgesundheitsdienstes wurden durch BM Rauch-Kallat per Dekret als Vetreter in den Beirat bestellt:
Dipl.-Ing. Stefan Weber Stellvertreter Mag. Harald Schliessnig |
| Der Beirat tagt vierteljährlich. Er berät sämtliche Fragen, die zu einer gesetzeskonformen bundeseinheitlichen Umsetzung der TGD-Vorschriften erforderlich sind.
Programmentwürfe, die auf Ebene von Arbeitsgruppen erarbeitet werden, müssen vom Beirat angenommen und in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN) verlautbart werden, ansonsten z.B. keine Förderfähigkeit vorliegt. Die Arbeitsgruppe im Geflügelsektor ist die QGV mit ihren beiden Ausschüssen EIER und GEFLÜGEL-FLEISCH. |
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