Zur Durchführung der externen Kontrolle wurde seitens der Österreichischen Tierärztekammer und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs bei Joanneum Research eine Kontrollstudie in Auftrag gegeben, die nach Fertigstellung vom Beirat Österreichischer Tiergesundheitsdienst (kurz: ÖTGD) in der Sitzung vom 16.12.2003 beschlossen wurde.

Dieses Kontrollkonzept sieht eine hierarchisch aufgebaute Kontrollstruktur vor, wonach am Beginn die Kontrolle der TGD-Geschäftsstellen im Auftrag des Beirates ÖTGD steht.

Mit einem Beginn der Durchführung der externen Kontrollen bei den Betreuungstierärzten und bei Geflügelhaltern ist daher in der Folge erst ab ca. Mitte 2004 zu rechnen.

Da diese Kontrollen für Sie als Geflügelbetrieb sowie als Betreuungstierarzt von besonderer Bedeutung und auch Tragweite sind, möchten wir Ihnen im folgenden Beitrag einen kurzen Überblick über das Kontrollmodell geben.

Das Konzept kennt drei Kontrollebenen:

1. Die GGD-Geschäftsstelle QGV
2. Den Betreuungstierarzt
3. Den Geflügelbetrieb

Die Reihenfolge dieser drei Kontrollebenen ist Grundlage für die Reihenfolge der Kontrolle und für den Umfang der Kontrollstichprobe.

Dementsprechend wird zuerst die QGV als Geschäftsstelle von einer akkreditierten Firma im Auftrag des Beirates ÖTGD (finanziert vom BMGF) einer Kontrolle unterzogen. In Abhängigkeit vom Kontrollergebnis bei der GGD-Geschäftsstelle werden mehr oder weniger Tierärzte und Betriebe einer externen Kontrolle unterzogen.

Es liegt daher im Interesse aller, dass die QGV ihren rechtlichen Verpflichtungen bestmöglich nachkommt, da ansonsten höhere Kontrollintensitäten bei den Tierärzten und Tierhaltern erforderlich sind, die höhere Kosten verursachen würden.

Das Kontrollkonzept baut somit auf dem Hierarchieprinzip, welches einer Pyramide gleicht, auf. Je besser und fehlerfreier die Geschäftsstelle (= QGV-Büro) arbeitet, desto niedriger sind die Kontrollfrequenzen bei den Tierärzten und Tierhaltern. Je besser der Tierarzt desto weniger Kontrollen sind bei seinen Tierhaltern erforderlich. Selbstverständlich liegt diesem Kontrollprinzip ein Erziehungseffekt inne, der alle Beteiligten aufgrund der Bedeutung der Kontrollkosten zur bestmöglichen Erfüllung der Vorschriften anhalten soll.

Auf Basis einer Abfrage aus dem GeflügelDatenVerbund wird ab dem heurigen Frühsommer regelmäßig eine Kontrollliste erstellt, welche Tierarztpraxen und welche Geflügelbetriebe einer externen Kontrolle zu unterziehen sind.

In die Erstellung der Liste kann von keiner Person eingegriffen werden. Die Liste wird durch einen programmierten Zufallsgenerator automatisiert erstellt, wodurch sie völlig objektiv und unangreifbar ist.

In Verbindung mit einem Kontrollauftrag erhält eine akkreditierte Kontrollfirma diese Liste ausgehändigt.

Stichprobenumfang für die externe Kontrolle der Betreuungstierärzte:


Bei der Berechnung der Kontrollstichprobe für die externe Kontrolle der Betreungstierärzte spielen zwei wesentliche Kriterien eine Rolle.

1. Wieviele Groß- und Kleinpraxen sind Mitglied im GGD?

Als „Große“ Tierarztpraxen gelten Tierärzte mit mehr als 40 Betreuungsverträgen.

Zu den „Kleinen“ Tierarztpraxen zählen alle Tierärzte mit weniger als 41 Betreuungsverträgen.

2. Welche Sanktionsstufe erreicht die GGD-Geschäftsstelle bei der Kontrolle?

Die QGV ist selbstverständlich bestrebt mit einer Sanktionsstufe „0“ oder „1“ aus der Überprüfung hervorzugehen.

Das Kontrollergebnis der Tierarztpraxen entscheidet sodann auch über den erforderlichen Stichproben- bzw. Kontrollumfang bei den Bauern. Je besser der Tierarzt abschneidet, desto geringer kann die Stichprobe der Tierhalter sein.

Wurde beim zuständigen GGD-Tierarzt eine Sanktionsstufe von 0 oder 1 ausgesprochen, reicht es zur Plausibilitätsprüfung 4 seiner betreuten Betriebe zu kontrollieren. Hat der zugehörige GGD-Tierarzt eine Sanktionsstufe von 2, sollten 2 % (aber mind. 4) seiner betreuten Betriebe kontrolliert werden.

Bei einer Sanktionsstufe des Tierarztes von größer 2 ist von der GGD-Geschäftsstelle in Abhängigkeit von den Abweichungen zu entscheiden, wie viele der zugehörigen GGD-Tierhalter zu kontrollieren sind.

Dieses Prinzip wird in der folgenden Graphik dargestellt:

Stichprobenumfang für die externe Kontrolle von jenen Geflügelbetrieben deren Betreuungstierarzt kontrolliert wurde:


Der Stichprobenumfang der Geflügelbetriebe, deren Tierarzt nicht kontrolliert wurde hängt wiederum von der Sanktionsstufe der GGD-Geschäftsstelle ab.

Stichprobenumfang für die externe Kontrolle von jenen Geflügelbetrieben deren Betreuungstierarzt nicht kontrolliert wurde:


Wird bei derartigen Betrieben ein relevanter Mangel festgestellt, so ist im Sinne einer „Verdachtskontrolle“ auch der zugehörige Tierarzt zu kontrollieren. Die Ausschreibung für die Vergabe der ext. und der Sicherheit für das Betreuungsteam Tierarzt / Tierhalter dienen.



Der Geflügelgesundheitsdienst QGV hat zur Durchführung der internen Kontrolle einen Kontrollplan erstellt, der einerseits die Möglichkeiten des vorhandenen GeflügelDatenVerbundes nutzt und andererseits auf einem Risikoprinzip aufbaut.

Interne Kontrollen am Betrieb wurden seit Juli 2003 durch den GGD selbst durchgeführt.

Aus fachlichen Dringlichkeitsgründen waren im Vorjahr die Kontrollen in erster Linie auf den Brütereibereich konzentriert.

Der Kontrollplan 2004 enthält Mitglieder aller Produktionssparten, wobei insbesondere auch auf eine regionale Verteilung Rücksicht genommen wird. Darüberhinaus ist der Stichprobenumfang deutlich größer als dies noch im Jahr 2003, welches von der Einführung der Kontrollkonzepte im GGD geprägt war, der Fall war. Die QGV wird zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zur Erfüllung der internen Kontrollvorschriften im Mastsektor mit dem Außendienst der EZG GGÖ und im Eiersektor mit dem Außendienst der Eier-EZG’s zusammenarbeiten.


Der Amtstierarzt steht über den vorgenannten Kontrollebenen. Selbstverständlich ergibt sich durch das Konzept des Geflügelgesundheitsdienstes mit dem GeflügelDatenVerbund, der dem Amtstierarzt über den Betrieb ein sehr aktuelles Datenbild direkt in die Veterinärverwaltung liefert.

Der Amtstierarzt hat somit einerseits durch die umfassende Betriebskenntnis via GDV im Falle einer amtlichen Kontrolle eine völlig neue Ausgangssituation. Er kann sich in einer sowohl für den Amtstierarzt als auch für den Geflügelhalter angenehmen effizienten Weise den wesentlichen Fragen widmen.

Andererseits ist zu erwarten, dass Betriebe die nicht Mitglieder des Gesundheitsdienstes sind, künftig häufiger als GGD-Mitglieder einer amtlichen Kontrolle unterzogen werden.


Betriebserhebungen sind eigentlich keine Kontrollen!


Betriebserhebungen sind „Eigenkontrollen“ und stellen das zentrale Element der Neuordnung der Tiergesundheitsdienste dar. Tierarzt und Tierhalter machen gemeinsam unter Heranziehung der Checklisten für jede Tierart eine Feststellung am Betrieb: ausreichende Dokumentation jeder Verabreichung (wichtig für Rückstandskontroll-Verordnung, Tierarzneimittelkontrollgesetz, usw.) und nachvollziehbaren Verwendungen von Tierarzneimitteln nach Diagnosestellung, mögliche Ursachen für Leistungsprobleme sowie sofort behebbarer Mängel bzw. vorbeugende Massnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit.

Eine Betriebserhebung soll sozusagen die beste Vorbereitung für den Kontrollfall sein.

Die Erhebungen sind im Geflügelsektor zusätzlich zu allen weiteren Betriebsbesuchen durch den Betreuungstierarzt einmal pro Jahr erforderlich.

Die jährliche Betriebserhebung ist zum geltenden Tarif, der zwischen der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Österreichischen Tierärztekammer Tarife vereinbart wurde, im Wege der QGV abzurechnen.

Die BE-Protokolle finden Sie in der Rubrik „Downloads“.