Der Geflügelgesundheitsdienst hatte zur Beratung von Programmbestimmungen sowie sämtlichen hygiene-, produktions- und veterinärfachlichen Fragen je einen Ausschuss für „EIER“ und für „GEFLÜGELFLEISCH“ einzurichten.

Die Ausschusszusammensetzung berücksichtigt, dass sowohl alle in einer Produktionssparte vorkommenden Produktionsstufen als auch die Betreuungstierärzte vertreten sind.

Gemäß TGD-VO sind für Spezialsparten (z.B: Wassergeflügel oder Strauße) weitere Ausschüsse einzurichten.

Die Befugnisse und Aufgaben der Ausschüsse sind in den Statuten der QGV (§ 14) sowie in einer vom Vorstand beschlossenen Geschäftsordnung geregelt.

Den Ausschüssen obliegen unter Bedachtnahme auf die geltenden Gesetze, die Vereinsstatuten, die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes sowie der Geschäftsordnung für die Ausschüsse insbesondere folgende Aufgaben:

1. Die Beratung und Erarbeitung sowie die Abänderung von Bestimmungen von nationalen Geflügelgesundheitsprogrammen. Hierbei ist der "Ausschuss EIER" für den Programmteil "Eier" und der "Ausschuss GEFLÜGELFLEISCH" für den Programmteil "Geflügelfleisch" zuständig. Der Geschäftsführer ist verpflichtet bei den Ausschussberatungen darauf zu achten, dass bei Fachfragen, die beide Ausschüsse betreffen bzw. berühren, deckungsgleiche Programmbestimmungen erarbeitet werden.

2. Die Beratung von Fragen, die für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Programme in der Praxis erforderlich sind.

3. Die Beratung aller Fragen und Probleme, die sich im Zuge der Programmumsetzung stellen, sowie jener fachlichen Aspekte, die aus der Branche an den Verein oder den Ausschuss direkt herangetragen werden.

4. Ausschussberatungen über die Abänderung oder Weiterentwicklung von Programmbestimmungen werden den Veterinärverwaltungen des Bundes und der Länder, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Universitätsklinik für Geflügel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, den berührten gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen, den anerkannten Erzeugergemeinschaften sowie der Agrarmarkt Austria mit dem Ersuchen um Stellungnahmen übermittelt. Eingehende begründete Stellungnahmen werden im Zuge der Ausschussberatungen geprüft und soweit als möglich in den Programmbestimmungen berücksichtigt. Eine Nichtberücksichtigung eingebrachter begründeter Stellungnahmen muss seitens des Ausschusses begründet und jedenfalls dem Verfasser der Stellungnahme mitgeteilt werden.

5. Der Ausschuss fasst Beschlüsse über Art und Inhalt der Öffentlichkeitsarbeit.


Legeelterntierhalter Legebrütereivertreter Junghennenaufzieher

Manfred Söllradl

Walter Schropper

Franz Kurzmann

Ing. Helmut Sterrer


Legehennenhalter Futtermittellieferant

Josef Haidn (K)

Johann Gerstl (B)

Ing. Bernhard Doppler (F)

Herbert Lugitsch


Betreuungstierärzte Vertreter einer Ei-Packstelle Veterinärverwaltung

Dr. Doris Gansinger

Dr. Heinz Strahl

Hermann Hirzer

Dr. Robert Fink (LReg. Bgld.)




Legeelterntierhalter Legebrütereivertreter Junghennenaufzieher Legehennenhalter

Norbert Diglas

Johannes Kaltenegger (Geflügelhof Felfer)


Futtermittellieferant Betreuungstierarzt Vertreter einer Ei-Packstelle Veterinärverwaltung

Josef Gsellmann

Dr. Wolfgang Klinglmüller

Johann Steiner

Dr. Christoph Hofer-Kasztler (BH Tulln)




Mastelterntierhalter Mastbrütereivertreter Hühnermäster

Franz Viertl

Gerhard Skreinig

Franz Großschädl

Johann Innerhuber


Putenmäster Futtermittellieferant Betreuungstierärzte

Robert Wieser

Dipl.-Ing. Peter Messner

Dr. Bärbel Mägdefrau-Pollan

Mag. Ernst Wiesinger


Vertreter von Schlachtbetrieben Vertreter der Veterinärverwaltung

Dr. Karl Feichtinger

Herbert Maier

Johann Titz

Dr. Peter Pless (LReg. Stmk.)




Mastelterntierhalter Mastbrütereivertreter Hühnermäster Putenmäster

Johann König

Wolfgang Miko

Franz Eigner

Maria Leeb


Futtermittellieferant Betreuungstierärzte Vertreter von Schlachtbetrieben Vertreter der Veterinärverwaltung

Herbert Lugitsch

Dr. Josef Ziegerhofer

Manfred Reicher

Dr. Irene Sanglhuber-Sobe (BH Feldkirchen)