Durchführungsverordnung zum TierSG
Folgende PDF-Files stehen zum Download bereit:
Rechte Maustaste -> Ziel Speichern unter... Derzeit keine Downloads zu diesem Thema vorhanden

Die Durchführungsverordnung enthält umfassende Bestimmungen hinsichtlich erforderlicher behördlicher Anordnungen im Seuchenfall.

Geflügelcholera
Die Geflügelcholera ist eine ansteckende, durch einen eigenartigen Spaltpilz hervorgerufene, sehr leicht übertragbare Krankheit, von welcher das Hausgeflügel, namentlich Hühner, Truthühner, Gänse und Enten, ergriffen wird und welche fast ausnahmslos tödlich endigt.

Die Ansteckung gesunder Geflügelbestände erfolgt am häufigsten durch neu eingestelltes krankes Geflügel. Außerdem kann die Krankheit durch an derselben verendetes Geflügel und durch die Abgänge (Eier, Kot, Blut, Eingeweide, Federn usw.) lebender oder geschlachteter kranker Hühner, Gänse, Enten usw. verbreitet werden. Auch kann sich gesundes Geflügel dadurch anstecken, dass es auf Straßen oder Weiden, in Bäche oder Tümpel gelangt, welche zuvor krankes Geflügel benutzt hat.

Die Ansteckung eines Geflügelbestandes macht sich zuerst durch plötzlich auftretende Todesfälle bemerkbar. Die Gänse, Hühner und Enten usw. sterben nicht selten plötzlich ohne vorausgegangene Krankheitserscheinungen.

Bei genauer Beobachtung des betreffenden Geflügelbestandes ist aber nach dem Auftreten der ersten Todesfälle in der Regel zu bemerken, dass einige Tiere matt und traurig sind, taumeln und umfallen, das Gefieder sträuben, die Flügel hängen lassen, mangelnden Appetit, hingegen vermehrten Durst zeigen, nicht selten graugelbe schleimige Massen erbrechen und an stinkendem Durchfall leiden. Der entleerte Kot ist zuerst breiig und von weißgelber Farbe, später schleimig, wässerig und grün. Der Kamm und die Kehllappen der Hühner zeigen sich bläulichrot verfärbt. Das Atmen ist angestrengt, röchelnd. Die Tiere verdrehen zeitweise den Kopf und verenden unter Krämpfen oder schlafsüchtigen Erscheinungen.

Die Krankheitsdauer beträgt in der überwiegenden Zahl der Fälle – von den plötzlichen Todesfällen abgesehen – ein bis drei Tage, kann sich aber auch bis zu acht Tagen und noch länger erstrecken. Die Mehrzahl der Fälle endet mit dem Tode. (BGBL 1949/200)

Geflügelpest
Die Geflügelpest ist eine rasch verlaufende, leicht übertragbare Krankheit, die vor allem Hühner und verwandte Vogelarten, aber auch Tauben und Wassergeflügel befällt. Sie verläuft meist tödlich und verursacht in der Regel innerhalb weniger Tage ein Massensterben in den Hühnerbeständen.

Der Ansteckungsstoff ist im ganzen Tierkörper sowie im Blut, Kot, Nasenschleim und auf, beziehungsweise in den Eiern kranker Tiere enthalten; er bleibt lange Zeit ansteckungsfähig. Die Seuche wird hauptsächlich durch Schlachtabfälle (Blut, Federn, Eingeweide, Spülwasser) oder Eier aus verseuchten Beständen verbreitet.

Die Geflügelpest äußert sich durch verminderte Fresslust, Mattigkeit, gesträubtes Gefieder, Schlafsucht, taumelnden Gang und Lähmungserscheinungen. Oft ist Schweratmigkeit (Strecken des Halses, Aufsperren des Schnabels, glucksende oder röchelnde Atemgeräusche) wahrzunehmen. Kopf und Hals sind manchmal geschwollen. Aus den Nasenöffnungen und dem Rachen quillt schleimige Flüssigkeit. Auch Tränenfluss sowie ein gelblich-grüner Durchfall wird häufig beobachtet. Unter zunehmender Schwäche und Lähmung verenden die Tiere am zweiten bis siebenten Krankheitstage oder später. Genesungsfälle sind bei bösartigem Krankheitsverlaufe selten.

Tiere, welche die Seuche überstehen, beherbergen oft noch lange den Ansteckungsstoff und können bei ihrer Inverkehrbringung in lebendem oder geschlachtetem Zustande zu Seuchenverschleppungen Anlass geben.

Die Erscheinungen an toten Tieren sind manchmal wenig auffallend. In der Regel findet man Schleim in der Nase und im Rachen sowie rote Flecke (Blutungen) in der Schleimhaut des Darmes, im Drüsenmagen und in der inneren Auskleidung der Brust- und Bauchhöhle. (BGBL 1949/200)