Mitgliedschaft:
Wesentliche rechtliche Grundlagen für einen Beitritt bilden die geltenden Statuten der QGV sowie die Tiergesundheitsdienst-Verordnung.
Für eine ordentliche Mitgliedschaft beim Geflügelgesundheitsdienst ist die Vorlage folgender Formalitäten erforderlich:
Für den Geflügelbetrieb:
- Beitrittserklärung Tierhalter
- Betreuungsvertrag zwischen Geflügelbetrieb und Betreuungstierarzt
- Mitgliedsstammdatenblatt
Für den Tierarzt:
- Beitrittserklärung Tierarzt
Ein Beitritt zum Geflügelgesundheitsdienst wird erst dann gültig, wenn alle drei genannten Formalitäten ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet im Original in der QGV vorliegen.
Geflügelhalter, die zur QGV beitreten möchten, müssen berücksichtigen, dass für einen gültigen Betreuungsvertrag auch der Tierarzt Mitglied der QGV werden bzw. sein muss. Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Betreuungstierarzt ein diesbezügliches Gespräch zu führen.