Ende der Stallpflicht ab 04.04.2026 in den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko
Ab Samstag, den 04.04.2026 wird die Stallpflicht in den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko wieder aufgehoben. Allerdings besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko im ganzen Bundesgebiet. Halten Sie daher unbedingt die Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko ein:
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden




