Für Teilnehmer des Gesundheitsdienstes ist es besonders wichtig, die in der Tiergesundheitsdienst-Verordnung vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsvorschriften genauestens einzuhalten.
Die TGD-VO sieht eine Ausbildung und eine regelmäßige Weiterbildung vor.

Ausbildungsverpflichtungen im Rahmen des TGD

Wer ist zur Ausbildung verpflichtet bzw. berechtigt?

Mitglieder von Tiergesundheitsdiensten müssen als Teil ihrer vertraglich eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Tiergesundheitsdienst-Verordnung die vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen genauestens einhalten.
Die TGD-VO sieht einen einmaligen Grundkurs (sofern Sie in die Arzneimittel- und Impfstoffanwendung mit eingebunden werden möchten) vor.
Bei der Anwendung von Tierarzneimitteln (einschl. Impfstoffen) müssen gemäß TGD-VO mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden.
Bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am Betrieb müssen gemäß TAKG-Ausbildungsverordnung mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden.
Die Ausbildung muss vor der beabsichtigten Anwendung von Tierarzneimitteln oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln absolviert werden. Es muss derjenige am Betrieb die Ausbildung machen, der dann tatsächlich die Arzneimittel anwendet bzw. herstellt (muss nicht der Betriebsleiter sein).

  • TGD Grundkurs – Berechtigungskurs zur Anwendung von Arzneimitteln (8 Einheiten)
    Dieser Kurs ist für Tierhalter, die in die Arzneimittelanwendung mit eingebunden werden möchten.
    Personen, die die Ausbildung erfüllt haben, dürfen bestimmte Impfstoff- und Arzneimittel vom Betreuungstierarzt entgegennehmen und anwenden.
  • TGD Mischtechnik – Berechtigungskurs zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln (3 Einheiten)
    Dieser Kurs ist für Tierhalter, die Fütterungsarzneimitteln am Betrieb herstellen möchten.

Achtung: Eine Kopie der Teilnahmebestätigung bitte an die QGV senden.

Wo kann ich mich über Veranstaltungen informieren?

Die ZAG – Zentrale Arbeitsgemeinschaft der ö. Geflügelwirtschaft, bietet eine Vielzahl an TGD-Ausbildungsveranstaltungen an. Informationen finden Sie unter unter www.qgv.at/termine oder der ZAG unter www.nutztier.at unter der Rubrik Bildung.

  • ZAG Ansprechpartnerin für Aus- & Weiterbildung
    Frau Christina Buchinger, BSc
    01 334 17 21 63
    office@zag-online.at

Auch von anderen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen können nach Genehmigung durch die TGD-Geschäftsstelle als TGD-Weiterbildung anerkannt werden.
Achtung: Wird nicht automatisch an uns übermittelt, bitte die Kopie der Teilnahmebestätigung an uns senden.
Wenn Sie andere Weiterbildungsveranstaltungen als jene der ZAG besuchen, dann müssen Sie darauf achten, dass Sie die Teilnahmebestätigungen (eine Kopie davon genügt) an die QGV senden, da diese Stunden ansonsten nicht berücksichtigt werden können.

Wer ist von der Verpflichtung des Ausbildungskurses ausgenommen?

Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Ausbildungskurses sind ausgenommen:

  • Absolventen des Studiums der Veterinärmedizin
  • Absolventen eines landwirtschaftlichen Meisterkurses
  • Absolventen der Universität für Bodenkultur
  • Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen
  • Absolventen der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft

Sofern die Ausbildung folgende Lehrinhalte im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten enthalten, wobei der Bereich “Hygienemaßnahmen” mindestens 3 Unterrichtseinheiten umfassen muss:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Arzneimittelanwendung, -Lagerung und -Rückgabe,
  • Hygienemaßnahmen und
  • Pharmakologie

Bitte übermitteln Sie uns das Zeugnis, sowie die Stundentafel an office@qgv.at

Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des TGD

Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet bzw. berechtigt?

Mitglieder von Tiergesundheitsdiensten müssen als Teil ihrer vertraglich eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Tiergesundheitsdienst-Verordnung die vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen genauestens einhalten.
Der TGD-Tierhalter oder ein von diesem entsandter, im gegenständlichen TGD-Betrieb lebender Familienangehöriger oder in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD- Tierhalter stehender Betriebsangehöriger muss ab dem Kalenderjahr, das auf den Beitritt folgt, alle 4 Jahre mindestens vier Stunden nachweislich an GGD Weiterbildungsveranstaltungen absolvieren.
Dabei können pro Weiterbildungsveranstaltung die anrechenbaren Stunden nur für eine Person pro TGD-Betrieb angerechnet werden.

Wo kann ich mich über Weiterbildungs-Veranstaltungen informieren?

Die ZAG – Zentrale Arbeitsgemeinschaft der ö. Geflügelwirtschaft, bietet eine Vielzahl an TGD-Weiterbildungsveranstaltungen an. Informationen finden Sie unter unter www.qgv.at/termine oder der ZAG unter www.nutztier.at unter der Rubrik Bildung.

  • ZAG Ansprechpartnerin für Aus- & Weiterbildung
    Frau Buchinger Christina, BSc
    01 334 17 21 63
    office@zag-online.at

Auch von anderen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen können nach Genehmigung durch die TGD-Geschäftsstelle als TGD-Weiterbildung anerkannt werden.
Achtung: Wird nicht automatisch an uns übermittelt, bitte die Kopie der Teilnahmebestätigung an uns senden.

Kann ich Weiterbildungsstunden auch von zu Hause aus absolvieren?

JA, mit den  E-Learning Kursen des LFI oder den TGD-Weiterbildungsveranstaltungen der ZAG  können Sie sich kostengünstig, zeitlich flexibel und berufsbegleitend weiterbilden. Lernen Sie eine neue Dimension der Weiterbildung kennen.

Sie haben keine Zeit an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Ort zu reisen, wollen aber trotzdem Ihr Wissen erweitern? Mit einem E-Learning Kurs oder einem Webinar können Sie unabhängig von Zeit und Ort die Weiterbildung absolvieren. Das ist modernes Lernen, das Rücksicht auf die betrieblichen Anforderungen und persönlichen Ansprüche im Berufsleben nimmt.

Aktuell wird der  TGD-Onlinekurs (www.oe.lfi.at)  “Schutz vor Infektionskrankheiten am landwirtschaftlichen Betrieb”  (Anerkennung mit 2 TGD Stunden) online angeboten. Die QGV ist bemüht, in Zusammenarbeit mit der ZAG-Bildung und dem LFI weitere Online-Kurse anzubieten.
ACHTUNG – Die Teilnahmebestätigung ist als PDF selbst auszudrucken. Eine Kopie der Teilnahmebestätigung bitte an die QGV senden.

Wo kann ich mich über meinen aktuellen Weiterbildungsstatus informieren?

Wichtige Informationen für alle QGV-Mitglieder

Weiterbildungsstatus für alle Betriebe in PHD ersichtlich
Die QGV bietet seit Jahren mit dem Weiterbildungsmonitor ein effizientes Service für alle Betriebe. Jeder QGV-Mitgliedsbetrieb hat die Möglichkeit, sich selbst über den aktuellen Weiterbildungsstatus zu informieren, ohne beim Geflügelgesundheitsdienst QGV nachfragen zu müssen. Dieses Service für GGD-Mitgliedsbetriebe ist über die Schaltfläche „Aus- und Weiterbildung“ unter „Allgemein“ beim Einstieg in die PHD (= QGV-Datenbank) aufrufbar.

Zur Erinnerung für den richtigen Einstieg in die PHD:
Zuerst die PHD-Startseite secure.qgv.at öffnen. Dann unter „Allgemein“ die Schaltfläche „Aus- und Weiterbildung“ anklicken. Es erscheint dann automatisch die tagaktuelle Übersicht über alle bereits absolvierten Veranstaltungen und der Status der Weiterbildungsstunden.
Mit diesem Service hat die QGV einen weiteren Schritt zur Effizienzsteigerung im Interesse aller Geflügelhalter gesetzt! Nun kann jeder Betrieb rechtzeitig erkennen, ob für die geltende Weiterbildungsperiode noch weitere Stunden benötigt werden. Falls Sie erkennen, dass in der Übersicht bestimmte absolvierte Veranstaltungen fehlen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme zur gemeinsamen Abklärung.
Rückfragen bitte an Erika Kauer, Tel.: 02272 82 600-14, erika.kauer@qgv.at
Falls Sie Probleme beim PHD-Einstieg haben, hilft die QGV-Hotline gerne weiter:
Tel.: 02272 82 600-13