QGV Mitgliedschaft

Wesentliche rechtliche Grundlagen für einen Beitritt bilden die geltenden Statuten der QGV sowie die Tiergesundheitsdienst-Verordnung. Für eine ordentliche Mitgliedschaft beim Geflügelgesundheitsdienst ist die Vorlage folgender Formalitäten erforderlich:

Für den Geflügelbetrieb:

  • Beitrittserklärung Tierhalter
  • Betreuungsvertrag zwischen Geflügelbetrieb und Betreuungstierarzt
  • Mitgliedsstammdatenblatt

Für den Tierarzt/ die Tierärztin:

  • Beitrittserklärung Tierarzt

Ein Beitritt zum Geflügelgesundheitsdienst wird erst dann gültig, wenn alle drei genannten Formalitäten ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet im Original bei der QGV aufliegen. Geflügelhalter/innen, die zur QGV beitreten möchten, müssen berücksichtigen, dass für einen gültigen Betreuungsvertrag auch der Tierarzt / die Tierärztin Mitglied der QGV werden bzw. sein muss.  Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Betreuungstierarzt / Ihrer Betreuungstierärztin ein diesbezügliches Gespräch zu führen.

Formulare QGV Mitgliedschaft