Generalversammlung beschließt Namensänderung
Als Ergebnis dieses eingehenden Reformprozesses verabschiedete die Generalversammlung vom 18. Juni 2026 in Linz ein überarbeitetes Statut. Der bisherige Name „Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung“ (QGV) wird durch den Namen „Österreichischer Geflügelgesundheitsdienst“ (GGD) abgelöst.
Mit der Gründung der „Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung“ – kurz QGV genannt – wurde am 25. November 1999 ein historischer Meilenstein für die heimische Geflügelwirtschaft gesetzt. Die Aufbauarbeiten in den Jahren 2000 und 2001 konzentrierten sich auf die Etablierung des bundesweit einheitlichen Geflügelgesundheitsprogrammes sowie auf die Konzeption und Programmierung der Datenbank. Diese Vorleistungen verliefen so erfolgreich, dass die QGV nach dem „Tierarzneimittel-Skandal“ seitens des Gesundheitsministeriums die Grundlage für die Schaffung eines Geflügelgesundheitsdienstes bildete.
Nach der Schaffung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes und der Tiergesundheitsdienst-verordnung wurde die QGV im Jahr 2003 seitens der Landeshauptleute der Bundesländer als Geflügelgesundheitsdienst anerkannt.
Im Juni 2025 wurde Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hess, Dipl. ECPVS (EBVS®) zum Obmann der QGV gewählt. Anlässlich der Notwendigkeit einiger Anpassungen in den Vereinsstatuten wurden diese komplett einer detaillierten Überarbeitung unterzogen.
Als Ergebnis dieses eingehenden Reformprozesses verabschiedete die Generalversammlung vom 18. Juni 2026 in der Landwirtschaftskammer Oberösterreich in Linz ein überarbeitetes Statut.
Neben einer Mehrzahl kleinerer Umformulierungen und Anpassungen sind zwei wesentliche Änderungen hervorzuheben. Künftig ist der Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich (GWÖ) auch ein stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Vereinsbezeichnung. Der bisherige Name „Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung“ (QGV) wird durch die Bezeichnung
„Österreichischer Geflügelgesundheitsdienst“ (GGD)
abgelöst. Dieser neue Name entspricht nunmehr auch dem, was die QGV bisher eigentlich war und heute ist. Sämtliche Bemühungen dienen der Sicherung sowie derr Förderung der bestmöglichen Gesundheit und des Wohlbefindens der Geflügelbestände in allen Stufen der gesamten Produktion. Alle Anstrengungen erfolgen unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Tiergesundheitsdienst-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Dem Verein obliegt die Einführung, Umsetzung und laufende Betreuung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierwohls und damit einhergehend der Qualität von Geflügelprodukten.
Anlässlich der aktuellen Reform des geltenden Tiergesundheitsrechts wurde zudem auch ein richtiger Zeitpunkt für diese Neuerung gefunden. Geändert wird nur der Name. Die Adresse bleibt selbstverständlich gleich und lautet weiterhin:
Österreichischer Geflügelgesundheitsdienst
Technopark 1 D
3430 Tulln
Auch die Web-Adresse www.qgv.at sowie alle Mail-Adressen bleiben bis auf weiteres unverändert gültig.
Als Kürzel wird in Analogie zu den Landes-Tiergesundheitsdiensten sowie zur Tiergesundheits-dienstverordnung künftig „GGD“ verwendet. Das Logo der QGV wird gegen Ende des laufenden Jahres Schritt für Schritt durch ein neues Logo, welches auf der neuen Kurzbezeichnung „GGD“ aufbauen wird, abgelöst.
Die Geschäftsführung wird gemeinsam mit dem Vorstand in den nächsten Monaten Vorschläge über das künftige Logo beraten und entscheiden. Bis zum Aufbrauch der Lagerbestände an Drucksorten werden Versendungen aus Kosten- und Effizienzgründen noch unter dem bisherigen „QGV-Logo“ erfolgen.
Die neuen GGD-Statuten sowie der neue Vereinsregisterauszug stehen auf der Website www.qgv.at unter dem Register SERVICE in der Rubrik QGV Statuten zur Verfügung.
Das Protokoll der Generalversammlung vom 18. Juni 2026 in Linz kann ebenfalls im Register SERVICE in der Rubrik QGV – Generalversammlung abgerufen werden.




