Aufhebung der Stallpflicht tritt mit Samstag dem 22.04.2023 in Kraft

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Da es in den letzten Wochen zu keinem weiteren Ausbruch der Geflügelpest in Betrieben gekommen ist, wird die Stallpflicht mit 22.04.2023 aufgehoben. Der Rückgang ist einerseits auf die wärmere Jahreszeit und anderseits auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zurückzuführen. Da jedoch nach wie vor eine Gefährdungslage besteht, welche derzeit als hoch eingestuft wird, wird das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko eingestuft und folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.

Biosicherheitsmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko:

  • Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel (direkter und indirekter Kontakt muss ausgeschlossen werden).
  • Das Geflügel ist durch angebrachte Netze, Dächer, Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen oder
  • Die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder unter einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko sind jedenfalls folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.