Covid Verlustersatz für Legehennen-Bodenhaltungsbetriebe

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Die Corona-Krise hat aufgrund des Komplettausfalls der Gastronomie den Sektor der Legehennen-Bodenhaltungsbetriebe stark getroffen. Viele Produzenten und Vermarkter von Bodenhaltungs-Eiern mussten als Folge von Vermarktungsschwierigkeiten sowie aufgrund stark gestiegener Futtermittelpreise empfindliche Verluste verzeichnen! Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten konnte für die Monate Jänner und Februar 2022 neuerlich ein Verlustersatz für Bodenhaltungsbetriebe (Legehennen) erreicht werden. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen um den Verlustersatz zu beantragen.

Intensive Verhandlungen der ZAG, der Frischeier-EZG und der LKÖ sowie den Geflügelreferenten der Landeskammern wurden erfolgreich abgeschlossen.  Alle Bodenhaltungs-Legehennenhalter mit mehr als rund 1.200 Hennen können bis 31. Mai 2022 einen Förderantrag über eAMA stellen!  Seitens der AMA und des Landwirtschaftsministeriums (BMLRT) wird eine völlig einfache elektronische Antragstellung über eAMA ermöglicht.

Für welchen Tierbestand bekommen Sie diese Förderung?

Der für die Berechnung des Förderbetrags (Verlustausgleich) herangezogene Hennen-Bestand wird von der QGV aus der QGV-Datenbank bereitgestellt. Es gilt der höchste Legehennen-Bestand im Zeitraum zwischen 01. Jänner 2022 bis 28. Februar 2022 unabhängig von allfälligen Leerstehzeiten in diesen 2 Monaten. Als Tierbestandsobergrenze gilt die im Legehennen-Register enthaltene max. Kapazität.

Wie hoch ist der Verlustersatz voraussichtlich?

Bitte lesen Sie dazu:

FAQs

Verlustersatz für Landwirtschaft

Sonderrichtlinien

Wohin können Sie sich bei offenen Fragen wenden?

Falls Sie Fragen zu dieser Förderung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Geflügelreferenten in Ihrer Landwirtschaftskammer. Die Kontaktdaten finden Sie in der Beilage.

Die Anspruchsberechtigung für diese Förderung wurde auf Bundesebene pauschal für den gesamten Bodenhaltungssektor ermittelt und berechnet! Als Einzelbetrieb müssen Sie keinen Verlust nachweisen!