Geflügelpest – Novellierung der aktuellen Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko!

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Aufgrund des Bestehens der vermehrten Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten sowie in Nieder- und Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt, gab die AGES am 22. Februar 2024 bekannt. Hier gilt aktuell ab 50 Vögeln bis auf Weiteres die Stallpflicht!

Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.

Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.

Die Maßnahmen dienen dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

In der nachfolgenden Verordnung finden Sie alle Regionen mit stark erhöhtem Geflügelpest -Risiko: bgbla_2024_ii_62._1.-novelle-2024-der-gefluegelpest-verordnung-2007_22.02.2024