HPAI: Aufhebung der Risikogebiete

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Mit dem 12.05.2025 wurde das gesamte Bundesgebiet als frei von Gebieten mit erhöhtem und stark erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt.

Auf die Biosicherheitsmaßnahmen ist weiterhin strikt zu achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.

 

https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=AVN&Dokumentnummer=AVN_20250512_AVN_2025_14