Vogelgrippe: Kleinhaltung in Burgenland betroffen

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In einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See wurde am Montag, dem 17. November 2025, bei gehaltenen Vögeln der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 nachgewiesen. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten sowie Zier- und Hobbyvögel. Die noch nicht verendeten Tiere der Kleinhaltung wurden bereits tierschutzgerecht gekeult.

Eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern werden rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die betroffene Region weist keine hohe Geflügeldichte auf.

Folgende Maßnahmen sind in der Sperrzone einzuhalten:

  • Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten
  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme
  • Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs
  • Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen
  • Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß
  • Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr
  • Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt

Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.

Geflügelhalter_innen sind österreichweit verpflichtet, jede Haltung (ab einem Tier) von Geflügel binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unverzüglich der Behörde zu melden.

Biosicherheitskonzept inklusive Checkliste, das Handbuch Geflügelpest sowie Merkblätter finden Sie unter Downloads.