Sachkundenachweis Rodentizide

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Schadnager sind Überträger zahlreicher Erreger, die beim Geflügel und beim Menschen verschiedenste Krankheiten verursachen können. Daher schreibt die Geflügelhygieneverordnung vor, Stall und Vorraum sowie sonstige betriebsspezifische Räume schadnagerfrei zu halten. Auch Einstreu, Futtermittel und Beschäftigungsmaterialien sind so zu lagern, dass sie kontaminationsfrei bleiben. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.

Seit dem 1. Januar 2026 benötigen berufliche Anwender sowie der Handel in Österreich einen speziellen Sachkundenachweis für den Kauf und die Verwendung bestimmter antikoagulanter (blutgerinnungshemmender) Rodentizide (Ratten- und Mäusegifte). Aufgrund der speziellen Biologie der Zielorganismen und der unterschiedlichen Art der Anwendung (kein Schadnagermonitoring, Ausbringung nur in und um Gebäude, nicht auf freiem Feld) ist eine Anerkennung des Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweises für diese Biozidanwendung nicht mehr möglich.

Der Sachkundenachweis wird nach Absolvierung eines anerkannten Online-Kurses (z. B. bei AGES oder LFI) erworben, ist sechs Jahre gültig und berechtigt zum Erwerb sowie zur Anwendung der Biozidprodukte. Die Regelung gilt auch für Landwirte, Gemeinden und Betriebe mit Lagerhaltung. Zudem ist die Anwendung für Privatpersonen ohne Sachkunde verboten.

Bitte beachten Sie, dass der Sachkundenachweis weder als TGD-Grundbildung noch als TGD-Weiterbildung anerkannt wird.

Die aktuellen Online-Kurse finden Sie unter:

https://oe.lfi.at/onlinekurs-ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883511

https://akademie.ages.at/sachkundekurs_rodentizide