Geflügelpest im Bezirk Braunau festgestellt
Im Bezirk Braunau wurde am 9. Oktober 2024 ein Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt. Es handelt es sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 150 Hühnern sowie einigen Gänsen und Enten im Bezirk Braunau. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verendet. Für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen.
„Auch wenn die Geflügelpest immer wieder festgestellt wird – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain.
Schutz- und Überwachungszone:
Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone (siehe Abbildungen unten) eingerichtet, um ein potentielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potentielle Übertragung zu verhindern. Deswegen gilt in diesen Zonen die Pflicht zur Absonderung des Geflügels von Wildvögeln durch Aufstallung.
Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert. Die Zonen werden vom Bundesministerium per Verordnung festgelegt und kundgemacht.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
Aktuelles zur Aviären Influenza
Geflügelpest tritt immer wieder eher saisonal auf, so wurden in der aktuellen Saison die ersten Fälle von hochpathogener Influenza HPAI mit dem Subtyp H5N1 im Bezirk Neusiedl am See am 19.09.2024 bei Wildvögeln sowie im Bezirk Braunau in einer kleinen Privathaltung am 2.10.2024 festgestellt.
Europaweit steigt derzeit wieder das Risiko von Ausbrüchen bei Wildvögeln und damit auch des Krankheitseintrages in Geflügelbetriebe sowie private Geflügelhaltungen.
Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation in Österreich finden sich auf der AGES-Homepage: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe
Was ist die Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Präventionsmaßnahmen
- Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
- Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.
- Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
- Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben
PRESSEMELDUNG -Linz, 10. Oktober 2024
Rückfragekontakt:
Dr. Thomas Hain
Landesveterinärdirektor
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