Pressemeldung zum aktuellen Geflügelpestfall in einer Kleinsthaltung im Bezirk Linz-Land

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Geflügelpest (Vogelgrippe) in Privathaltung im Bezirk Linz-Land festgestellt

Kleinstbetrieb im Bezirk Linz-Land / Keine Gefahr für menschliche Gesundheit / Kein Risiko durch Lebensmittel

In einer Kleinsthaltung im Bezirk Linz-Land wurde das für Vögel hochpathogene Influenzavirus Typ H5N1 (Vogelgrippe-Virus) nachgewiesen. Alle am Betrieb gehaltenen Hühner sind plötzlich verendet. Der Betrieb wurde durch die zuständige Veterinärbehörde umgehend gesperrt, die verendeten Tiere wurden seuchensicher entsorgt. Am Betrieb werden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmendurchgeführt.

Fälle von Aviärer Influenza („Vogelgrippe/ Geflügelpest“) vom Subtyp H5N1 werden bei Vögeln in ganz Europa wiederholt festgestellt. Der derzeit nachgewiesene Virustyp stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.Das größte Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel besteht durch Kontakt mit der Wildvogelpopulation. In Österreich ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. In diesen Gebieten sind von allen Geflügelhaltern unbedingt Biosicherheitsmaßnahmeneinzuhalten, um einen Erregereintrag zu verhindern! Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.

 Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter dem Unterstanderfolgen.

  • Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zudem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Vor Betreten der Stallungen sind jedenfalls Kleidung und Schuhe zu wechseln und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  • Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

In einigen Gebieten ist das Geflügelpestrisiko als stark erhöht eingestuft. Dies bedeutet für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel die verpflichtende Stallhaltung, für alle anderen Haltungen gelten die angeführten Biosicherheitsmaßnahmen.

 

Quelle und Ansprechpartner:

Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen

Bahnhofplatz 1, 4020 Linz

esv.post@ooe.gv.at

0732 7720 14241

Stv. Landesveterinärdirektor Mag. Peter Bernsteiner

Referatsleiterin Dr. Birgit Kaltenböck

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